Wer ist vom Steuerabkommen Österreich – Schweiz betroffen?
- Natürliche Personen, die in Österreich ansässig sind (Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich) und ein Konto oder Depot bei einer Bank in der Schweiz haben.
- Nutzungsberechtigte von Vermögenswerten, die auf einem Konto oder Depot bei einer Bank in der Schweiz verbucht sind. Umfasst ist insbesondere Kapitalvermögen, das über eine zwischengeschaltete steuerliche transparente Struktur (zB Treuhandschaften, Stiftungen, Trusts, Sitzgesellschaften oder Lebensversicherungsmäntel) gehalten wird.